Schutz und Pflege von Denkmälern
Nicht jedes Fachwerkhaus ist auch ein Denkmal
Für unser Bundesland ist der Denkmalschutz im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) geregelt. Unterschieden wird zwischen Baudenkmälern, Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern oder auch ganzen Denkmalbereichen. Ein Denkmal kann eine Sache, ein Teil einer Sache oder auch eine Mehrheit von Sachen sein, an welchem öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung besteht., da es bedeutsam für die Geschichte der Menschen, der Städte oder der Entwicklung ist.
Die Denkmalliste
Ein Denkmal steht unter Schutz, sobald es in die Denkmalliste eingetragen ist oder vorläufig eingetragen ist. Ein Denkmalbereich wird durch eine Satzung der Gemeinde unter Schutz gestellt. Die Eintragung erfolgt durch den jeweiligen Landschaftsverband und kann vom Verband selbst oder dem jeweiligen Eigentümer beantragt werden. Ein Denkmal wird von der Denkmalliste gelöscht, sobald die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Pflege der Denkmäler
Mit der Pflege der Denkmale sind zumeist die Gemeinden selbst, Vereine für Denkmalpflege oder auch ernannte Privatpersonen verantwortlich. So werden zum Beispiel für bestimmte Denkmäler für die Dauer von fünf Jahren Privatpersonen beauftragt, die sich dann ehrenamtlich um das Denkmal kümmern.
Vermessung von Denkmälern
Als Vermesser sind wir auch vom Denkmalschutz berührt. Unsere Aufgabe besteht darin, Denkmäler bei Vermessungsarbeiten aufzumessen und zu kennzeichnen. Dies wird im §3 Abs. 1 Nr. 7 der BauPrüfVO für uns festgelegt, wenn wir einen Lageplan erstellen.
Zuständige Behörden
Die zuständige Behörde für Ihr Anliegen zum Thema Denkmalschutz richtet sich immer nach der Art Ihres Anliegens. So ist der erste Ansprechpartner aber meistens die jeweilige Stadt als untere Denkmalbehörde. Für uns in Hennef ist dies als Amt für Bauordnung und untere Denkmalschutzbehörde zuständig.