Bei der Planung Ihres Bauvorhabens, egal ob kompletter Neubau eines Gebäudes oder eines Anbaus, sollten Sie sich vergewissern, dass genügend Stellplätze auf Ihrem Grundstück vorhanden sind. Die Erfordernisse regelt in Grundsatz der §48 BauO. Hiernach müssen für alle baulichen Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr haben, die notwendige Anzahl von Stellplätzen auf dem Baugrundstück oder in der Nähe des Grundstückes errichtet werden.