Parkplatzproblem

Was regeln die Stellplatzsatzungen?

Die Satzungen setzen für private als auch öffentliche Gebäude genaue Anforderungen fest. Diese Anforderungen sind von den Bauherren in Kenntnis zu nehmen und beim Bauvorhaben umzusetzen. Diese Festsetzungen sind:

PKW:

  • Anzahl der Parkplätze
  • Stellplätze für Menschen mit Behinderung
  • Lage und Begebenheit
  • Größe der Fläche

Fahrrad:

  • Anzahl der Stellplätze
  • Lage und Begebenheit
  • Zugänglichkeit
  • Wetter- und  Diebstahlschutz
  • Größe der Fläche

Seit wann gibt es die Notwendigkeit von Stellplätzen?

Die Notwendigkeit für eine Stellplatzsatzung beruft sich im Grundsatz auf die Reichsgaragenverordnung von 1939 zurück. Die Veränderung des Verkehrsverhaltens der Bevölkerung führte dazu, dass mehr Pkws auf den Straßen unterwegs waren und die Anzahl von vorhandenen Stellplätzen in den Städten und Wohngebieten zu knapp wurde. In den darauffolgenden Jahren wurden immer wieder Änderungen an der Garagenverordnung vorgenommen.

Mit der Pflicht zur Schaffung von Fahrradstellplätzen entsteht in den 1990er Jahren eine komplett neue überarbeitete landesweite Stellplatzverordnung. Doch mit dem Beschluss der Landesregierung gilt seit dem 01.01.2019 keine landesweite Verordnung mehr. In NRW können seitdem 396 Städte und Kommunen eigene Regelungen festsetzen. Die kommunalisierten Satzungen legen die Anforderungen selbst fest.

Was muss ich als Bauherr beachten? Planung mit dem Architekten

Bei der Planung Ihres Bauvorhabens, egal ob kompletter Neubau eines Gebäudes oder eines Anbaus, sollten Sie sich vergewissern, dass genügend Stellplätze auf Ihrem Grundstück vorhanden sind. Die Erfordernisse regelt in Grundsatz der §48 BauO. Hiernach müssen für alle baulichen Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr haben, die notwendige Anzahl von Stellplätzen auf dem Baugrundstück oder in der Nähe des Grundstückes errichtet werden.

Die Stellplatzsatzungen Ihrer Kommune oder Stadt legt die genauen Festsetzungen aber selbst fest. Ihr beauftragter Planverfasser, der Architekt sollte sich bei der Stadt oder Kommune über die Stellplatzsatzung informieren und diese bei der Planung Ihres Bauvorhabens beachten. Mit der richtigen Planung verhindern Sie, dass das Bauamt Ihren Bauantrag wegen solchen Fehlern nicht genehmigt.

Sie können sich aber vorab auch schon über die Satzung informieren. Die Kommunen und Städte stellen diese meist für alle Bürger online zur Verfügung.

Welche Kommunen und Städte im Umkreis haben eine Stellplatzsatzung?

Die folgenden Städte und Kommunen haben bis jetzt noch keine eigene Stellplatzsatzung: Hennef, Bonn, Königswinter, Neunkirchen-Seelscheid, Siegburg, Eitorf und Much.

Kommunalisierte Stellplatzsatzungen sind seit 2019 schon in den Städten Rösrath und Lohmar vorhanden. In Köln liegt bis jetzt nur ein Entwurf vor.

Eine Besonderheit in der Umgebung betrifft die Stadt Sankt Augustin. Hier ist eine Satzung über den Verzicht auf die Herstellung notwendiger Stellplätze vorhanden.

Stellplatzsatzungen in der Zukunft

Der ständige Wandel im Verkehr, in der Bevölkerung und Umwelt sorgt für ständige Erneuerungen bei den Satzungen. In den nächsten Jahren wird sich einiges ändern. Die Elektromobilität wird steigen und Parkplätze mit Aufladestationen müssen entstehen. Außerdem werden neue Verkehrsmittel ihre Beliebtheit finden, wie heutzutage schon die E-Scooter.

Somit müssen zukünftig neue Festsetzungen für Stellplätze von Elektroautos geschaffen werden und die Behinderung für Fußgänger durch neue abgestellte Verkehrsmittel wie dem E-Scooter verhindert werden.

Recht

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