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Wozu wird mein Gebäude eingemessen?
Für die Aktualisierung der amtlichen Flurkarten sind die Eigentümer sowie die jeweiligen Erbbau- und Nutzungsberechtigten eines Grundstücks verpflichtet neuerrichtete Gebäude oder Änderungen am Gebäudegrundriss auf eigene Kosten einmessen zu lassen. Die Liegenschaftskarten dienen in vielen Bereichen wie Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt als Planungsgrundlage für weitere Bauvorhaben wie Straßenausbau.
Was passiert beim und nach dem Termin der Gebäudeeinmessung?
Der beauftragte Vermessungsingenieur führt örtlich die Einmessung durch. Sie als Eigentümer müssen bei der Gebäudeeinmessung nicht vor Ort sein. Sie sollten nur sicherstellen das der Vermessungsingenieur freien Zugang zu ihrem Grundstück hat. Mit den gemessenen Daten werden die kompletten Vermessungsschriften angefertigt und bei dem zuständigen Katasteramt eingereicht. Sie erhalten dann noch den Kostenbescheid für Ihre Gebäudeeinmessung. Die gemessenen Gebäudepunkte werden von dem zuständigen Katasteramt kostenlos ins Liegenschaftskataster übernommen. Sobald dies geschehen ist, erhalten sie vom Katasteramt noch einen neuen Auszug der Flurkarte mit dem eingetragenen Gebäude.
Wie viel kostet eine Gebäudeeinmessung?
Die Vermessungskosten für die Gebäudeeinmessung sind in der Kostenordnung NRW geregelt und richten sich nach den Normalherstellungskosten des neuen Gebäudes. Die Normalherstellungskosten 2010/ NHK 2010 beschreiben standardisierte Herstellungskosten für bestimmte bauliche Anlagen unter Betracht der Bauart, Ausstattung und Beschaffenheit. Für weitere genauere Informationen sprechen Sie gerne ihren Architekten an
Beispiel- Rechnung:
- Grundaufwandpauschale 350€
- Auszug aus der Kostenordnung, Tarifstelle:
Normalherstellungskosten (€) | Gebühr (€) |
0 bis 25.000 | 240 |
25.001 – 100.000 | 480 |
100.001 – 350.000 | 720 |
350.001 – 600.000 | 1.200 |
600.001 – 1.000.000 | 1.920 |
Sie haben ein Einfamilienhaus errichtet. Der Gebäudewert beträgt nach NHK ca. 320.000 €. Es ergeben sich folgende Einmessungskosten für Sie:
Grundaufwandspauschale | 350,00 € |
Gebühr nach Tarifstelle | 720,00 € |
zuzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) | 203,30 € |
Summe | 1273,30 € |