Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen neben privaten Messangelegenheiten für die Sachverständigentätigkeit zur Verfügung, sobald Besitzstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Je nachdem, welche Messungen für das Gerichtsurteil von Relevanz sind, werden schwer nachvollziehbare Grenzlinien berechnet oder überprüft, ob sich widerrechtliche Bauänderungen ergeben haben.
Unsere Ergebnisse gleichen wir mit den Angaben im Liegenschaftskataster ab und erstellen einen detaillierten Plan, den wir beglaubigt und unter Beifügung eines Gutachtens direkt an das zuständige Gericht weitergeben. Oftmals können durch unsere Arbeit langwierige und kostenintensive Prozesse sogar vermieden werden, da sich die Parteien gütlich in einer außergerichtlichen Verhandlung einigen.