Objektive Meinung

Gutachten vom Sachverständigen

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen neben privaten Messangelegenheiten für die Sachverständigentätigkeit zur Verfügung, sobald Besitzstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Je nachdem, welche Messungen für das Gerichtsurteil von Relevanz sind, werden schwer nachvollziehbare Grenzlinien berechnet oder überprüft, ob sich widerrechtliche Bauänderungen ergeben haben.

Unsere Ergebnisse gleichen wir mit den Angaben im Liegenschaftskataster ab und erstellen einen detaillierten Plan, den wir beglaubigt und unter Beifügung eines Gutachtens direkt an das zuständige Gericht weitergeben. Oftmals können durch unsere Arbeit langwierige und kostenintensive Prozesse sogar vermieden werden, da sich die Parteien gütlich in einer außergerichtlichen Verhandlung einigen.

Noch Fragen?

Sie tragen Ihre Besitzstreitigkeiten vor Gericht aus und benötigen einen Sachverständigen? Kein Problem! Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Beratung mit Expertise und Rechtssicherheit

Maßstabskontrollen der Ausführungspläne werden regelmäßig durch unser Personal durchgeführt.

Besondere Sachkunde des Vermessungsingenieurs

Die rechtliche Grundlage für unsere Sachverständigentätigkeit ist im §2 des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW) gelegt. Der ÖbVI kann als Sachverständiger in Angelegenheiten seiner Berufsausübung tätig werden.

Das intensive Masterstudium und die anschließende Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes (Referendariat), das mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird, sowie der Berufseid, den Vermessungsingenieure bei der Berufung zum ÖbVI ablegen, gewährleisten, dass Vertretern dieser Berufsgruppe eine besonders hohe Sachkunde in Vermessungsbelangen zukommt.

Wenn Gerichten die Kapazitäten zur Entscheidung ihrer Verfahren fehlen, holen sie daher Gutachten von bestens ausgebildeten Sachkundigen ein, die die objektive und rechtskonforme Klärung des Sachverhalts ermöglichen.

Sie benötigen einen Sachverständigen für ein gerichtliches Gutachten? Dann sprechen Sie uns an.

Siegel Dokument

Tatbestände an Grund und Boden, werden mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Rechtssicherheit: Objektivität und Unparteilichkeit

Ein weiterer Aspekt, der den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zum Sachkundigen macht, sind die Grundsätze des Berufsstandes. Diese finden sich ebenfalls im ÖbVIG NRW.

Rechtlich sind Vermessungsingenieure dazu verpflichtet, Ihre Messungen mit höchster Genauigkeit vorzunehmen, dabei unabhängig und vor allem unparteiisch vorzugehen. Wir orientieren uns bei unserer Arbeit nur an den Fakten aus dem Liegenschaftskataster bzw. den Grundbucheinträgen und gleichen diese mit den Gegebenheiten vor Ort, sowie der geltenden Gesetzeslage ab. Widerrechtliche Bauänderungen, unbefugt veränderte Grenzabmarkungen oder ähnliche Tatbestände halten wir objektiv im Gutachten fest.

KONTAKT

Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Alexander Stobbe, M.Sc.
Reisertstraße 24, 53773 Hennef

Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:30 Uhr

LEISTUNG

Hoheitliche Vermessungsleistungen

LEISTUNG

Ingenieurvermessungen