Grenzvermessung

Grenzen offiziell feststellen

Grenzvermessungen dienen der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Durch fehlerhafte oder fehlende Grenzzeichen kann es zu Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn führen, wenn das Grundstück durch einen Zaun oder eine Hecke eingefriedet werden soll. Diese Unklarheiten beim Grenzverlauf können durch eine Grenzvermessung beseitigt werden. Die Lage der Flurstücksgrenze wird anhand des Nachweises im Liegenschaftskataster zutreffend ermittelt und ordnungsgemäß in die Örtlichkeit übertragen.

Bevor Sie einen neuen Zaun errichten, eine Gartenhütte aufstellen oder sogar größere Baumaßnahmen ergreifen, sollten Sie sich daher mit Ihrem Nachbar über den genauen Grenzverlauf verständigen und sich davon überzeugen, dass dieser tatsächlich dem Liegenschaftskatatser entspricht.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wo sich Ihre Grenzpunkte befinden? Kein Problem, sprechen Sie uns an und wir stellen Ihre Grenzpunkte wieder her.

Messung mit dem GNSS Empfänger

Grenzabmarkungen dieser Art sollten die Grundstücksgrenzen dauerhaft und eindeutig kennzeichnen.

Was wird bei einer Grenzvermessung gemacht?

Im Vermessungs- und Katastergesetz ist festgelegt, dass die Abmarkung von Grenzpunkten nur durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder ein Katasteramt vorgenommen werden darf. Es handelt sich um eine hoheitliche Vermessungstätigkeit.

Hierbei werden die Grenzen des Grundstücks mit Hilfe von Vermessungsunterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft. Fehlerhafte Grenzzeichen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen auf dem Grundstück durch neue ersetzt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Eigentümern in einem örtlichen Grenztermin angezeigt. Das Ergebnis wird in einer Grenzniederschrift dokumentiert und öffentlich beurkundet. Anschließend werden die erhobenen Daten an das Katasteramt übergeben und durch dieses in das Liegenschaftskataster übernommen.

Grenzniederschrift

Die Bedeutung des Grenztermins

In einem Grenztermin wird den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Grundstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen schriftlich abzugeben. Hierbei wird ihnen auch die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen angezeigt und erläutert. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt laut §21 VermKatG NRW als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe keine Einwendungen erhoben wurden.

Sie möchten, dass wir bei Ihnen eine Grenzvermessung durchführen? Dann sprechen Sie uns an.

Grenzpunkt Markierung

Kosten einer Grenzvermessung

Genau wie alle anderen hoheitlichen Vermessungsleistungen wird eine Grenzvermessung anhand der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung abgerechnet. Die Gebühr setzt sich aus drei Tarifstellen zusammen. Der Grundaufwandspauschale von 350€ plus die Basisgebühr für die Grenzniederschrift in Höhe von 460€ bilden die Grundlage. Hinzu kommt für die Untersuchung von Grenzpunkten auf Übereinstimmung der örtlichen Lage mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster, je Grenzpunkt, der explizit auf Antrag untersucht wird eine Gebühr von 230€ multipliziert mit dem Wertfaktor für den jeweiligen Bodenrichtwert.

FAQ

Häufige Fragen

Wie können die Grenzen festgestellt werden?

Eine Grundstücksgrenze ist festgestellt, wenn ihre Lage eindeutig und zuverlässig ermittelt (Grenzermittlung) und das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt ist oder als anerkannt gilt. Die erhobenen Vermessungsschriften werden im Liegenschaftskataster geführt und archiviert. Mit Hilfe der Vermessungsschriften aus dem Liegenschaftskataster kann der Grenzverlauf in der Örtlichkeit verglichen und gegebenenfalls berichtigt oder wiederhergestellt werden.

Wann ist eine Grenzvermessung notwendig?

Eine Grenzvermessung ist spätestens dann notwendig, wenn die alten Grenzsteine nicht mehr auffindbar sind oder wenn es Unklarheiten über den genauen Grenzverlauf gibt. Gerade, wenn Sie planan einen Zaun zu setzen, oder neue Baumaßnahmen umsetzen möchten, müssen Sie genau wissen, wo die Grundstücksgrenzen verlaufen.

Was ist ein Grenztermin?

In einem Grenztermin wird den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Grundstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen schriftlich abzugeben. Hierbei wird ihnen auch die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen angezeigt und erläutert. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt laut §21 VermKatG NRW als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe keine Einwendungen erhoben wurden.

Wer zahlt eine Grenzvermessung?

Grundsätzlich gilt, dass der Antragsteller derjenige ist, der die Kosten für die Grenzvermessung übernimmt. Die Höhe der Kosten hängt unter anderem davon ab, wie viele Grenzsteine ggf. neu gesetzt werden müssen. Entsprechend §919 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt. Die Kosten der Abmarkung sind von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen, sofern nicht aus einem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.

Wie viel kostet eine Grenzvermessung?

Die Kosten für eine Grenzvermessung sind in der VermWertKostO verbindlich für das Land festgelegt. Die Gebühr setzt sich aus drei Tarifstellen zusammen. Der Grundaufwandspauschale von 350€ plus die Basisgebühr für die Grenzniederschrift in Höhe von 460€ bilden die Grundlage. Hinzu kommt für die Untersuchung von Grenzpunkten auf Übereinstimmung der örtlichen Lage mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster, je Grenzpunkt, der explizit auf Antrag untersucht wird eine Gebühr von 230€ multipliziert mit dem Wertfaktor für den jeweiligen Bodenrichtwert.

KONTAKT

Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Alexander Stobbe, M.Sc.
Reisertstraße 24, 53773 Hennef

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Fr. 08:00 - 13:30 Uhr

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