Teilung von Grundstücken

Grundstücksteilungen vorab prüfen

Gemäß den Vorschriften des §19 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist die Teilung eines Grundstücks grundsätzlich möglich. Allerdings muss ein solcher Antrag vorher durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur geprüft werden. Die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigt zu ihrer Wirksamkeit eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde gemäß §7 Bauordnung NRW (BauO NRW). Dabei gilt es zu berücksichtigen, wie die geteilten Grundstücke später genutzt werden können und ob sie bauordnungsrechtlichen Vorgaben genügen.

Wir stehen Ihnen bei allen Ihren Fragen gerne beratend zur Seite und erklären Ihnen, welche gesetzlichen Vorgaben bei Grundstücksteilungen erfüllt sein müssen, damit diese rechtskräftig sind.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wie Sie Ihre geplante Grundstücksteilung einordnen sollen? Kein Problem! Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Grundstücksteilung Zerlegung

Dieses Bild zeigt den möglichen Verlauf einer geplanten Grundstücksgrenze.

Worauf müssen Sie bei einer Grundstücksteilung achten?

Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, ist es wichtig, vorab zu klären, wofür die einzelnen Flurstücke genutzt werden sollen und ob der Bau neuer Häuser auf den Einzelgrundstücken realisierbar ist.

Bei bereits bebauten Grundstücken sind Kenngrößen wie die Abstandsfläche, die ein Haus zu allen Grundstücksgrenzen einzuhalten hat und natürlich auch die allgemeinen Abstandsregelungen und Zufahrtsbedingungen, die für den Brandschutz zwingend erforderlich sind, sehr wichtig.

Darüber hinaus ist es vor einer Grundstücksteilung grundsätzlich sinnvoll, das gegenwärtige Baurecht (BauO NRW) zu studieren, um bösen Überraschungen beim Genehmigungsantrag vorzubeugen. Sie sollten eine grobe Vorstellung davon haben, was baulich nach einer Verkleinerung noch möglich ist. Außerdem ergeben sich durch die Teilung zwei Grundstücke, für die fortan Steuern abgeführt werden müssen. Es gilt vorher alle Vor- und Nachteile zu bedenken.

Zerlegung eines Flurstücks

Neue Grenzpunkte sind durch Grenzzeichen eindeutig, dauerhaft und sichtbar zu kennzeichnen.

Ablauf einer Grundstücksteilung

Vor der eigentlichen Teilungsvermessung werden das Grundstück und alle vorhandenen baulichen Anlagen aufgemessen. Mit diesen erhobenen Daten wird ein Amtlicher Lageplan nach §17 BauPrüfVO erstellt. Dieser Amtliche Lageplan wird mit dem Antrag zur Grundstücksteilung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Unbebaute Grundstücke sind von diesem Antrag freigestellt. Hier kann direkt mit der eigentlichen Teilungsvermessung begonnen werden.

Nach Eingang der Teilungsgenehmigung von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde kann die örtliche Teilungsvermessung durchgeführt werden. Dabei werden die Ursprungsgrenzen des Areals untersucht und mit den Angaben im Liegenschaftskataster verglichen. Nicht mehr vorhandene Abmarkungen werden im notwendigen Umfang wiederhergestellt und die Abmarkungen der neuen Grenzpunkte erstmalig in die Örtlichkeit übertragen.

Anschließend werden alle betroffenen Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, durch Abmarkung betroffene Nachbarn) zu einem Grenztermin geladen. Hierbei wird die neue Grenze vor Ort erläutert, die neuen Abmarkungen werden gezeigt und bekanntgegeben. Der Ablauf wird in einer Grenzniederschrift festgehalten. Nicht erschienene Beteiligte werden anschließend über das Ergebnis schriftlich informiert. Sobald die neue Grenze von allen Beteiligten offiziell anerkannt worden ist, können die Vermessungsschriften (Risse, Messdaten, Koordinaten, Grenzniederschrift etc.)  dokumentensicher zusammengestellt und beim zuständigen Katasteramt für die Übernahme eingereicht werden. Das Katasteramt teilt diese Änderung anschließend dem Grundbuchamt mit, damit Kataster und Grundbuch übereinstimmen.

Sie möchten, dass wir Ihre Teilungsvermessung durchführen? Dann sprechen Sie uns an.

Berechnung der zu erwartenden Kosten

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.

Kosten einer Grundstücksteilung

Für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens werden die Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) erhoben.

Die Gebühren für eine Teilungsvermessung setzten sich aus drei Tarifstellen zusammen. Die Grundaufwandspauschale in Höhe von 350 Euro und die Basisgebühr für die Grenzniederschrift in Höhe von 460 Euro sind fixe Gebührensätze. Die dritte Tarifstelle ist von den zwei Faktoren Grundstücksgröße und Bodenrichtwert (BORIS.NRW) abhängig, wobei zu berücksichtigen ist, dass das jeweils größte neu zu bildende Flurstück je Altflurstück gebührenfrei ist.

Somit ergibt sich z.B. eine Gebühr von 1419,50 Euro multipliziert mit dem Wertfaktor des jeweiligen Bodenrichtwertes (z.B. 1,6 für Bodenrichtwerte über 200 Euro/m² bis einschließlich 500 Euro/m²) für ein neu gebildetes Flurstück von über 100 m² bis einschließlich 500 m².

Bei der im Beispiel beschrieben Teilungsvermessung entstehen somit zusammenfassend Gebühren in Höhe von 3081,20 Euro + MwSt.

FAQ

Häufige Fragen

Wer nimmt eine Grundstücksteilung vor?

Eine Grundstücksteilung darf gemäß §2 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) nur durch die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden und im Land Nordrhein-Westfalen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt werden.

Wie lange dauert eine Grundstücksteilung?

Bis die Fortführung der Teilungsvermessung im Grundbuch rechtskräftig abgeschlossen ist, vergehen schnell 2 – 3 Monate nach Antragsstellung. Bei einem unbebauten Grundstück geht es wesentlich schneller, da keine Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde erfoderlich ist, welche in der Regel 3 – 5 Wochen Bearbeitungszeit beansprucht. Der eigentliche Vermessungstermin vor Ort ist am wenigsten zeitintensiv. Dieser ist in 1 – 2 Tagen abgeschlossen. Nach dem Einreichen der Vermessungsschriften beim Katasteramt benötigt dieses im Schnitt 4 – 6 Wochen für die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Nach der Übernahme werden die nötigen Informationen an das Grundbuchamt weitergeleiter. Dieses benötigt weitere 2 – 4 Wochen für die Fortführung und Erzeugung der neuen Grundbuchblätter.

In der Regel sind längere Wartezeiten als 6 Wochen jedoch nicht anzunehmen.

Wer bezahlt eine Grundstücksteilung?

Meistens kommen entweder die Eigentümer oder die interessierten Käufer für die Gebühren der Teilungsvermessung auf. Der Gebührenbescheid kann bei mehreren Parteien natürlich geteilt werden. Zunächst gilt aber der Antragssteller als derjenige, der die Kosten trägt.

Wie viel kostet eine Grundstücksteilung?

Die Gebühren für eine Teilungsvermessung setzen sich aus drei Tarifstellen zusammen. Die Grundaufwandspauschale in Höhe von 350 Euro und die Basisgebühr für die Grenzniederschrift in Höhe von 460 Euro sind fixe Gebührensätze. Die dritte Tarifstelle ist von den zwei Faktoren Grundstücksgröße und Bodenrichtwert (BORIS.NRW) abhängig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das jeweils größte neu zu bildende Flurstück je Altflurstück gebührenfrei ist. In der Regel entstehen bei unbebauten Grundstücken Gebühren in Höhe von 3081,20 Euro + MwSt.

Für die Berechnung ist verbindlich die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) zugrunde zu legen. Somit wird gewährleistet, dass immer die selben Gebühren für eine Teilungsvermessung erhoben werden.

KONTAKT

Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Alexander Stobbe, M.Sc.
Reisertstraße 24, 53773 Hennef

Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:30 Uhr

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