Gemäß den Vorschriften des §19 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist die Teilung eines Grundstücks grundsätzlich möglich. Allerdings muss ein solcher Antrag vorher durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur geprüft werden. Die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigt zu ihrer Wirksamkeit eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde gemäß §7 Bauordnung NRW (BauO NRW). Dabei gilt es zu berücksichtigen, wie die geteilten Grundstücke später genutzt werden können und ob sie bauordnungsrechtlichen Vorgaben genügen.
Wir stehen Ihnen bei allen Ihren Fragen gerne beratend zur Seite und erklären Ihnen, welche gesetzlichen Vorgaben bei Grundstücksteilungen erfüllt sein müssen, damit diese rechtskräftig sind.