Aufmaß zur Flächen- & Massenermittlung

Präzise Kostenkalkulation

Bauvorhaben sind oftmals eine große Herausforderung für viele Beteiligte wie Architekten, Bauunternehmen und Handwerker. Es kann oft passieren, dass es während der längeren Bauzeit zu Verzögerungen oder Änderungen kommt. Viele Beteiligte sind sich dann oft unklar über ihre erbrachte Leistung und die abzurechnenden Kosten.

Wir übernehmen nun für Sie das Aufmaß von Flächen und Massen und schaffen somit eine Grundlage zur Prüfung von Baurechnungen und Leistungen.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wie Sie Ihr Projekt einordnen sollen? Kein Problem! Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Freilegung eines Grenzsteines mit der Unterstützung eines Baggers

Wir suchen auch tief liegende Grenzsteine mit Hilfe eines Baggers auf.

An welchen gesetzlichen Bestimmungen orientiert sich die Kostenbestimmung nach Aufmaß?

Zunächst greift vor allem das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hinzu kommen allerdings häufig die spezifischeren Maßgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Katalog der Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände. Laut §14 VOB/B ist das Bauunternehmen verpflichtet, seine Leistungen transparent abzurechnen. Gleichermaßen verpflichtet ist allerdings auch der Bauherr, direkt vor Vergabe des Auftrags festzulegen, auf welcher Grundlage dies geschehen soll.

Eine solche Grundlage stellen die Flächen- und Massenermittlungen durch uns dar. Sie liefern beiden Vertragspartnern zuverlässige Fakten zu einzelnen Arbeitsschritten und beugen Uneinigkeiten vor.

Sie benötigen eine Wohnflächen- oder Erdmassenberechnung? Dann sprechen Sie uns an.

360° Prisma Leica

Das 360° Prisma kann aus allen Richtungen und Positionen angemessen werden.

Wie entsteht ein Aufmaß zur Flächen- und Massenermittlung?

Bei Massenermittlungen, die zur Abrechnung mit einem Tiefbauunternehmen dienen, ist der Vorgang relativ unkompliziert, da beispielsweise nur die exakte Baufläche und der notwendige Aushub ermittelt werden müssen.

Die Arbeiten eines Hochbauunternehmens müssen kleinteiliger berechnet werden, da die Arbeitsschritte verschiedene Werkstoffe umfassen und genormte Vorgaben zum korrekten Übermaß der Gebäudeteile gelten. An der Bauplanungszeichnung bemisst sich der erwartete Leistungsumfang. Während der Bauarbeiten wird die Ausführung der Arbeiten dokumentiert und am Ende kann anhand der Massenermittlung des fertigen Bauwerks abgerechnet werden.

KONTAKT

Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Alexander Stobbe, M.Sc.
Reisertstraße 24, 53773 Hennef

Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:30 Uhr

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