Die Bauämter verlangen in den meisten Fällen eine sogenannte Sockelbescheinigung von Ihrem Bauvorhaben als Nachweis für die korrekte Ausführung des genehmigten Bauvorhabens. Wir überprüfen, ob bei Ihrem Bauwerk die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten worden sind und stellen Ihnen hierzu die Bescheinigung nach §83 Abs. 3 BauO NRW aus.
Qualitätssicherung
Für den Bauherrn stellt die Überprüfung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vor allem ein Instrument zur Qualitätssicherung dar. Er kann sich sicher sein, dass genau das Gebäude entsteht, das er geplant hat.