Der Lageplan

Das Herzstück des Bauantrags

Wer in Deutschland bauen möchte, muss zunächst einen vollständigen Bauantrag erstellen, um eine Genehmigung zu erhalten. Im Bauantrag sind, neben dem Antrag selbst, das geplante Bauvorhaben samt Beschreibungen, der Amtliche Lageplan, sowie ein Standsicherheitsnachweis und Entwässerungsplan enthalten.

Damit die Behörde nachvollziehen kann, ob die Vorstellungen des Bauherrn auf dem vorhandenen Grundstück rechtskonform umgesetzt werden können, ist ein Amtlicher Lageplan, wie er vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gemäß §3 BauPrüfVO erstellt wird, unabdingbar.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wie Sie Ihr geplantes Bauvorhaben einordnen sollen? Kein Problem! Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Berechnung Abstandsfläche Lageplan

In vielen Fällen ist ein qualifizierter Lageplan erforderlich. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist befugt, diesen zu erstellen.

Was ist ein Amtlicher Lageplan?

Im Zusammenhang mit Lageplänen trifft man auf verschiedene Begrifflichkeiten. Das Dokument, das einem Bauantrag zur Beurteilung beigefügt werden muss, wird offiziell entweder „Qualifizierter Lageplan“ oder „Amtlicher Lageplan“ genannt.

Die Daten eines Amtlichen Lageplans gehen weit über die Informationen der Flurkarte hinaus, obschon wir diese natürlich als Grundlage nutzen. Vor Ort messen wir das Gelände und seine Grundstücksgrenzen genau aus und skizzieren es meist im Maßstab 1:250. Durch einen Nordpfeil wird die Ausrichtung des Bauvorhabens erkennbar dargestellt.

Falls bereits Gebäude vorhanden sind, zeichnen wir diese ein und geben ihre First-, Trauf- und Erdgeschosshöhe, Dachform, Abstandsflächen und Zufahrtswege an. Wasser-, Gas- und Stromversorgungsleitungen, sowie Informationen zu Denkmälern oder Naturschutzbestimmungen sind ebenfalls enthalten. Das neue Bauvorhaben fügen wir mit allen relevanten Angaben und in Absprache mit Ihrem Architekten ein.

Sobald der Amtliche Lageplan durch den ÖbVI beglaubigt wurde, können Sie ihn der Bauaufsichtsbehörde vorlegen.

Sie möchten, dass wir Ihren Amtlichen Lageplan zum Bauantrag erstellen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur: beglaubigte Pläne vom Experten

So detailliert werden die Informationen in einem Amtlichen Lageplan dargestellt.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur: Beglaubigte Pläne vom Experten

Normale Vermessungsingenieure unterscheiden sich in ihrem Zuständigkeitsbereich vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur: Sie dürfen keine hoheitlichen Vermessungsleistungen durchführen.

Der ÖbVI darf Tatbestände, die er durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt hat mit öffentlichem Glauben beurkunden. Eigentum an Grund und Boden ist gesetzlich geschützt und untersteht in seiner Nutzung dem öffentlichen Recht. Das bedeutet, dass wir uns bei der Ausführung unserer hoheitlichen Vermessungsarbeiten strikt an der geltenden Gesetzeslage orientieren und Ihnen bei der Planung und Ausführung baurechtlich zulässiger Vorhaben behilflich sind. Unsere Lagepläne sind amtlich beglaubigt und somit qualifiziert, Ihrem Bauantrag  zur Beurteilung Ihres Bauvorhabens beigelegt zu werden.

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Inhalt des Amtlichen Lageplans

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Grundstücksgrenzen

Vor Ort untersuchen wir den genauen Verlauf der Grundstücksgrenzen und messen diese im aktuellen Koordinatenbezugssystem auf. Dabei orientieren wir uns an den Angaben des Liegenschaftskatasters.

Höhenangaben

Zur Beurteilung eines Bauvorhabens ist es wichtig, die genauen Höhenangaben der geplanten Gebäude zu kennen. Gerade in dicht bebauten Siedlungen gibt es oft Vorgaben zur maximalen Bauhöhe.

Angaben zur Entwässerung

Wer neu baut, muss einen Plan vorlegen, auf welchem Wege Ab- und Regenwasser in die öffentlichen Kanäle geleitet werden sollen. Der Plan muss mit dem Landeswassergesetz (LWG NRW) konform sein, um Stauungen zu verhindern, die die Bausubstanz angreifen.

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Festsetzungen aus den Bebauungsplänen

In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist geregelt, dass Städte einzelne Gebiete für spezifische Zwecke bauplanungsrechtlich festlegen dürfen. Wie Sie Ihr Grundstück nutzen dürfen, hängt damit zusammen, ob es im Wohn- oder Gewerbegebiet liegt.

Vorhandenen baulichen Anlagen

Wir zeichnen alle Gebäude ein, die sich bereits auf dem Grundstück befinden und können Ihnen sagen, welche Abstände zur Grundstücksgrenze bzw. zu geplanten Neubauten laut §6 Bauordnung NRW (BauO NRW) eingehalten werden müssen.

Stellplätze für Kfz und Fahrrad

Größere Bauvorhaben, bei denen beispielsweise viel Publikumsverkehr herrscht, brauchen genügend Stellplätze. Wir messen aus, ob Ihr Grundstück dem Anspruch des §48 der Bauordnung NRW (BauO) genügt.

Bezugsquellen für Löschwasser

Die Bauordnung NRW (BauO) regelt in § 4 und §14, dass bei der Bauplanung eine Zufahrt für Löschfahrzeuge und Zugang zu Löschwasser berücksichtigt werden muss. Das beziehen wir von Anfang an in unsere Beratung mit ein.

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Das geplante Bauvorhaben

In Absprache mit Ihrem Architekten und auf Grundlage der vorhandenen Pläne fügen wir Ihr Bauvorhaben gemäß den Vorgaben des §3 BauPrüfVO in den Amtlichen Lageplan ein.

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Notwendige Angaben im Amtlichen Lageplan

Der Amtliche Lageplan ist auf der Grundlage eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster zu erstellen. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein und muss amtlich beglaubigt sein. Dabei ist ein Maßstab von mindestens 1:500 zu verwenden.

  • Maßstab und die Lage des Baugrundstücks zur Nordrichtung
  • Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Flurstücksnummer
  • Eigentümerin oder Eigentümer des Baugrundstücks
  • Rechtmäßige Grenzen des Baugrundstücks und deren Längen sowie seinen Flächeninhalt
  • Höhenlage des Baugrundstücks und der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen
  • vorhandene baulichen Anlagen
  • Denkmäler, Besonderheiten wie Hochspannungsleitungen, Gas-Wasser- und Stromquellen, Kanäle, Hydranten, etc.
  • Vorhandene Baulasten im Sinne von § 18 BauPrüfVO auf dem Baugrundstück oder eine das Baugrundstück betreffende Baulast auf den angrenzenden Grundstücken

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Amtliche Lageplan?

Der Amtliche Lageplan ist eine akkurate Zeichnung Ihres Grundstücks und aller darauf befindlichen Gebäude. Er muss mindestens einen Maßstab von 1:500 haben, meistens wird er größer mit 1:250 angefertigt. Zusätzlich zum zeichnerischen Teil gehört zu einem vollständigen Amtlichen Lageplan ein Schriftteil, der die Besitzverhältnisse erklärt und die Nutzung des Grundstücks bzw. seine bauspezifischen Besonderheiten erläutert. Der Amtliche Lageplan ist ein beglaubigtes Dokument, das der Bauaufsichtsbehörde zur Überprüfung von Bauvorhaben vorgelegt wird.

Wann ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich?

Der Amtliche Lageplan muss der Baubehörde zur Einschätzung neuer Bauvorhaben vorgelegt werden. Dies gilt, wenn es sich bei den Außengrenzen des Baugrundstücks um nicht festgestellte Grenzen handelt; wenn für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können;  auf dem Baugrundstück Grenzüberbauungen vorliegen und eine Baulast im Sinne von § 18 BauPrüfVO auf dem Baugrundstück oder eine das Baugrundstück betreffende Baulast auf den angrenzenden Grundstücken ruht.

Wo beantragt man einen Amtlichen Lageplan?

Der Amtliche Lageplan muss bei einem Katasteramt oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt werden, da nur diese öffentlichen Stellen einen Amtlichen Lageplan erstellen und mit öffentlichem Glauben beurkunden dürfen. In den meisten Fällen obliegt die Erstellung eines Amtlichen Lageplanes den ÖbVI’s, da die Katasterämter meist nicht mit den Kenntnissen des Baurechts vertraut sind.

Wie viel kostet ein Amtlicher Lageplan und wer trägt die Kosten?

Es gibt in jedem Bundesland eine Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Diese ist für Nordrhein-Westfalen im Gesetz zur Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO) verbindlich festgelegt und gilt für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Die Gebühr für einen Amtlichen Lageplan berechnet sich aus drei Faktoren. Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Normalherstellungskosten (NHK 2010) des Bauvorhabens. In der Regel müssen Sie mit Kosten von 1800 Euro – 3000 Euro rechnen. Für die Kosten des Amtlichen Lageplans kommt der Bauherr auf.

Wie alt darf ein Amtlicher Lageplan für einen Bauantrag sein?

Wenn der Amtliche Lageplan von der zuständigen Baubehörde anerkannt werden soll, darf das letzte Aufmaß vor Ort und der Auszug aus dem Liegenschaftskataster nicht älter als 6 Monate sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass eventuelle Tatbestände an Grund und Boden neueren Datums nicht übersehen werden, die die Genehmigungsentscheidung beeinflussen könnten.

KONTAKT

Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Alexander Stobbe, M.Sc.
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